Naturschutz bei der S4

Um die Natur zu schützen, werden im Projekt S4 verschiedene Maßnahmen ergriffen. Diese Schutz­maß­nahmen werden auch Vermeidungs­maß­nahmen genannt und sorgen dafür, dass vor allem die vorhandene Flora und Fauna während des Baus nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird. Aufgrund von Wechsel­wirkungen der ver­schie­de­nen Umwelt­güter können sie Synergie­effekte aufweisen, das heißt: Eine Maßnahme kann sich positiv auf mehrere Umwelt­güter auswirken.  

Die hier aufgezeigten Vermeidungsmaßnahmen wurden bereits bei der bautechnischen Planung berücksichtigt. Sie werden im gesamten Projekt angewandt und umgesetzt. Die umwelt­fachliche Bauüberwachung der S4 prüft dies begleitend. Sie legt auch fest, wie eine fachgerechte, zweckmäßige und umwelt­verträgliche Umsetzung der Ver­mei­dungs­maßnahmen aussieht. 

Natur Wald

Schutzgut Arten und Lebens­gemein­schaften

Auf den Bau­feldern gilt es unter anderem, gefährdete Arten und wertvolle Strukturen zu erhalten.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

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Der Kammmolch 

Im PFA 2 lebt der Kammmolch, die größte heimische Molchart. Er gehört zu den streng geschützten Tierarten. Während der Bauarbeiten an der S4 wird sein Lebensraum berührt. Um den Einfluss auf die Tiere gering zu halten, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die wir Ihnen hier vorstellen.

Kammmolch

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Schutzgut Boden

Der Erhalt nutzbarer und funktions­fähiger Böden ist das Ziel des Bodenschutzes.

Ausgleichsfläche im Glasmoor Norderstedt

Ausgleichsfläche im Glasmoor, Norderstedt
 

Schutzgut Wasser

Beim Bau der S4 werden Gewässer sauber gehalten und es wird sicher­gestellt, dass allen Bäumen aus­reichend Wasser zur Verfügung steht. 

Ausgleichsfläche im Stellmoorer Tunneltal/Höltigbaum als neuer Lebensraum für Amphibien

Ausgleichsfläche im Stellmoorer Tunneltal/Höltigbaum als neuer Lebensraum für Amphibien

Schutzgut Klima/ Luft

Während der Baumaßnahmen wird großer Wert darauf gelegt, Luft und Klima zu schützen. 

Aufforstung eines Waldstücks in Hamburg-Lemsahl - Mellingstedt

Aufforstung eines Waldstücks in Hamburg-Lemsahl, Mellingstedt

Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungsfunktion

Verschiedene Schutzmaßnahmen sorgen dafür, dass das Landschafts­bild gewahrt bleibt und zur Erholung einlädt.

Wohldorfer Wald. Schaffung von Landlebensräumen und Gewässern

Wohldorfer Wald. Schaffung von Landlebensräumen und Gewässern

Gesetzliche Rahmenbedingungen 

Der Schutz der Natur ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Beim Bau von Infra­struktur­projekten geben das Bundes­naturschutz­gesetz, der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes und weitere Gesetze den gesetzlichen Rahmen vor. Die oben genannten Maßnahmen wurden in der Umwelt­verträglich­keits­studie untersucht. Zudem sind sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Grundlage für die vorbereitenden Planungen. Darin ermitteln, analysieren und bewerten unabhängige Gutachter:innen frühzeitig und umfassend, wie sich ein Bauvorhaben auf Menschen, Tiere, Umwelt und Natur auswirkt. Ein wesentlicher Verfahrensschritt im Rahmen der UVP ist das sogenannte Scoping. Im Scoping-Termin werden den Behörden und Naturschutzverbänden, die am Verfahren beteiligt sind, die geplanten Maßnahmen vorgestellt und gemeinsam erörtert. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Hinweise und Forderungen einzubringen. 

Auf Basis der UVP erarbeitet die Deutsche Bahn den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Dieser wird mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt. Ziel ist, Natur und Landschaft bestmöglich zu schützen. Zudem werden die unvermeidlichen Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen mit zumindest gleichwertigen ökologischen Funktionen kompensiert. 

05.03.2024Baustellenkamera am Abschnitt 1