Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen S4
Das Projekt „S-Bahnlinie S4“
- Durch den Neubau von zwei Gleisen wird die S4 zukünftig auf eigenen Gleisen und unabhängig von dem restlichen Zugverkehr fahren. Das führt zu weniger Verspätungen und einer direkten und schnelleren Verbindung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.
- Die neuen Stationen bieten den Fahrgästen bessere Umsteige-Möglichkeiten und kürzere Wege: Viele Ziele innerhalb Hamburgs sind direkt erreichbar, ohne Umstieg am Hauptbahnhof.
- Der Hauptbahnhof wird zusätzlich entlastet. Die S4 hält künftig an den separaten S-Bahn-Gleisen. Dadurch werden Kapazitäten für den Fernverkehr frei.
- Der bahnsteiggleiche Umstieg zur S1 in Hasselbrook ermöglicht einen besseren Anschluss an den Hamburger Flughafen.
- Um die steigende Nachfrage im Nahverkehr zu bedienen, kommen auf der S4 moderne und vollständig barrierefreie S-Bahn-Züge zum Einsatz.
- Wartezeiten an geschlossenen Bahnübergängen entfallen für Autofahrer und Fußgänger, da alle Bahnübergänge durch Brücken oder Tunnel ersetzt werden oder entfallen. Dadurch wird die Sicherheit deutlich gesteigert.
Für den ersten Abschnitt (Hasselbrook bis Luetkensallee) startete das Planfeststellungsverfahren im September 2016. Den Planfeststellungsbeschluss, also das Baurecht für den ersten Abschnitt, erhielten wir im August 2020. Die bauvorbereitenden Maßnahmen starteten daraufhin am 9. November 2020. Der offizielle Spatenstich fand am 10. Mai 2021 statt. Ende 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht alle eingegangenen Klagen ab – der Beschluss ist damit bestandskräftig.
Für den zweiten Abschnitt (Luetkensallee bis zur Landesgrenze Freie und Hansestadt Hamburg/Schleswig-Holstein) reichten wir die Unterlagen Ende September 2017 beim Eisenbahnbundesamt ein, im November 2019 fand die öffentliche Auslage statt. Die Auslage der geänderten Planfeststellungsunterlagen fand Mitte April bis Mitte Mai 2023 statt. Die Einwendungsfrist lief bis Mitte Juni 2023. Im Dezember 2023 fand eine Auslage der zweiten Planänderung statt. Der Erörterungstermin für alle Unterlagen und Änderungen fand vom 22. bis 24. April 2024 statt.
Den Antrag auf Planfeststellung/Baurecht für den dritten Abschnitt (Landesgrenze Freie und Hansestadt Hamburg/Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz) reichte die DB InfraGO AG Ende Juli 2017 beim Eisenbahnbundesamt in Hamburg ein. Eine Auslage der Unterlagen lief von Ende September bis Ende Oktober 2023. Bis Anfang November konnten Einwendungen und Stellungnahmen zu den Unterlagen eingereicht werden. Derzeit läuft das Einwendungsmanagement.
Nach Abwägung aller Einwendungen und nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ergeht der Planfeststellungsbeschluss für die weiteren Abschnitte.
Allein durch die S4 ergeben sich keine Fahrpreiserhöhungen. Die Fahrpreise stehen nicht unmittelbar mit dem Projekt in Verbindung. Die Tarife orientieren sich an Indizes/Preissteigerungen und werden durch Vorschläge der Verkehrsverbünde (hier hvv) in der Bürgerschaft beschlossen.
Auf der Strecke zwischen Hamburg und Lübeck verkehren die Regionalbahnen RE 8, RE 80 und RB 81. Haltestellen entlang der Strecke zwischen Hamburg und Lübeck sind Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinfeld. Auf der Strecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe verkehrt zudem die RB 81 mit den Haltepunkten: Hamburg-Hasselbrook, Hamburg-Tonndorf, Hamburg-Rahlstedt, Ahrensburg, Ahrensburg-Gartenholz, Bargteheide und Kupfermühle.
Die RB 81 wird künftig durch die S4 ersetzt.
Auf der S4 werden künftig die neuen Zweistrom-Fahrzeuge (Baureihe ET 490) zum Einsatz kommen, die sowohl über die Oberleitung als auch über die Stromschiene betrieben werden können. Seit Dezember 2018 wird die Hamburger S-Bahn-Flotte um 72 neu bestellte Züge des Typs ET 490 erweitert. Seitdem verkehren die neuen Züge auf der Linie S21, teilweise auch auf der Linie S3.
Die neuen Fahrzeuge bestechen durch ihr Design. Als Hommage an Hamburg ziert ein silbernes „H“ die Zugfront. Bei genauerem Hinsehen lassen sich viele weitere Neuheiten bei den Zügen ausmachen. Der gesamte Innenraum ist mit Durchgängen zwischen den Wagen ausgestattet. Das erhöht das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Auch Klimaanlagen und moderne Fahrgast-Informationssysteme (Bildschirme) gehören zur Ausstattung. Insgesamt sind 190 Sitz- und 280 Stehplätze pro Zug vorhanden. Zum Inventar gehören Mehrzweckbereiche für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Standardmäßig werden S-Bahnen ohne Toiletten ausgestattet.
Wie in allen S-Bahn-Verkehren in Hamburg und Schleswig-Holstein ist es möglich, Fahrräder mitzunehmen.
Verkehr
Nach aktuellem Stand wird die S-Bahn S4 in der Hauptverkehrszeit bis Ahrensburg im 10-Minuten-Takt, bis Bargteheide im 20-Minuten-Takt und bis Bad Oldesloe im 60-Minuten-Takt fahren.
Die S-Bahn profitiert von einem schnelleren Tür-Mechanismus, der die Haltezeiten verkürzt. Die geringe Verlängerung der Fahrtzeit betrifft den Bereich zwischen Ahrensburg und Hamburg Hauptbahnhof. Hier wird der Regionalexpress (RE) weiterfahren. Für andere Verbindungen verkürzen sich durch bessere Umsteigebeziehungen (z. B. Fahrten zum Flughafen) oder Wegfall des Umsteigens (z. B. von Rahlstedt nach Altona) die Fahrzeiten. Beschleunigungsunterschiede führen zu keiner Fahrzeitverlängerung.
Der Hauptbahnhof ist sehr stark frequentiert und ausgelastet. Durch die S4, die an den S-Bahn-Gleisen halten wird, entfallen täglich ca. 120 Züge im Hauptbahnhof. Die neuen Kapazitäten können für den Fernverkehr und Regionalzüge genutzt werden.
Die bauvorbereitenden Maßnahmen starteten im ersten Abschnitt am 9. November 2020. Der offizielle Spatenstich fand am 10. Mai 2021 statt.
Grundsätzlich wird in allen drei Abschnitten je ein eigenes Planfeststellungsverfahren von ca. 30 Monaten durchlaufen. Die Bauzeit für alle Bauabschnitte soll ca. 7 Jahre dauern.
Die Teil-Inbetriebnahme der S-Bahnlinie S4 bis Rahlstedt ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 und die vollständige Inbetriebnahme der S4 bis Bad Oldesloe ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2029 geplant.
Ein leistungsfähiger Nahverkehr zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ist jeden Tag für viele Menschen von zentraler Bedeutung. Die wachsende Zahl der Reisenden unterstreicht dies: Allein zwischen 2000 und 2010 ist die Nachfrage im Regionalverkehr zwischen Hamburg, Ahrensburg und Bad Oldesloe um 50 Prozent gestiegen.
Nein. Die Zunahme der Güterzüge auf der Strecke Lübeck–Hamburg steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau der S4. Bei der S4 handelt es sich um ein Nahverkehrsprojekt.
Die bestehende Fernverkehrsstrecke wird durch die S4 entlastet. Denn sie ersetzt in der Zukunft die Regionalzüge der RB 81, die dort heute fahren.
Die steigenden Zugzahlen werden jedoch in der Planung berücksichtigt, zum Beispiel bei der schalltechnischen und bei der eisenbahn- betriebswissenschaftlichen Untersuchung.
Die steigende Anzahl der Güterzüge resultiert hauptsächlich aus der Festen Fehmarnbeltquerung. Diese geht frühestens 2029 in Betrieb. Zu diesem Zeitpunkt wird erwartet, dass Dänemark die Arbeiten zum Fehmarnbelttunnel abgeschlossen hat und die deutsche Schienenanbindung fertiggestellt ist.
Bau und Bauarbeiten
Die neue S-Bahnlinie von Hamburg-Altona bis Bad Oldesloe ist insgesamt 35,9 Kilometer lang. Nach Entscheidung der Länder Ende 2015 umfasst das Projekt einen zweigleisigen Neubau über 17 Kilometer von Hamburg-Hasselbrook bis Ahrensburg, sowie einen eingleisigen Neubau von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Etwa ein Drittel der neuen Strecke (ca. 7 Kilometer) liegt auf schleswig-holsteinischem Gebiet, zwei Drittel (ca. 13 Kilometer) auf Hamburger Gebiet. Vier Haltestellen werden auf Hamburger Gebiet neu gebaut. Dies sind: Wandsbek Rathaus, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhof. In Schleswig-Holstein kommt Ahrensburg-West als Haltepunkt dazu. Auf dem bestehenden Gleis fährt die S4 dann weiter bis Bad Oldesloe.
Ja. Es wurden Varianten untersucht, die feststellen sollten, welche Alternativen unter der Berücksichtigung von Kosten, Nutzen, Umwelt, Städtebau, technischer Realisierbarkeit, Akzeptanz und Verkehrsentwicklung die beste Lösung ergibt. In einem frühen Stadium der Planung wurde die Strecke so gewählt, dass private Grundstücke und städtische Erholungsbereiche so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden.
Eine alternative Strecke über Lüneburg–Büchen sowie die Bündelung der Verkehre an der Autobahn A1 schnitt schlechter ab. Dies ergab die eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU). Ziel der EBWU ist die Verwirklichung eines sinnvollen Verhältnisses der neuen Infrastruktur mit dem angestrebten Betriebsprogramm. Dieses soll wirtschaftlich und zuverlässig fahrbar sein. Der aktuelle Verlauf der Strecke wird als nachhaltigste und umweltverträglichste Lösung bewertet.
Die bauvorbereitenden Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 1 (Hasselbrook - Luetkensallee) haben am 9. November 2020 begonnen. Die daran anschließenden Bauhauptmaßnahmen (z.B. Neubau von Brücken, Stationen und Schallschutzwänden) starteten am 10. Mai 2021 mit dem offiziellen Spatenstich.
In den Abschnitten 2 und 3 sind die Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Die Bauhauptmaßnahmen (s.o.) werden in verschiedenen Bereichen des Abschnitt 1 durchgeführt. In den Abschnitten 2 und 3 sind die Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Die Auswirkungen auf die Anwohnenden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist ein Kernaspekt bei der Planung des Bauablaufs. Schutzmaßnahmen für die Bürger sind in der Planung berücksichtigt und aufgeführt. Im Beschluss zum Planfeststellungsabschnitt 1 sind verschiedene Auflagen und Bestimmungen enthalten, an die sich das Projekt und die Baufirmen halten – diese schützen die Anwohnenden und die Natur. Hierzu zählt zum Beispiel die permanente Messung von Baulärm.
Selbstverständlich informieren wir die Bürger:innen über die Arbeiten und die zu erwartenden Auswirkungen vorab.
Beeinträchtigungen lassen sich bei Maßnahmen dieser Dimension nicht komplett vermeiden. Sperrungen sollen jedoch nur an Wochenenden und nachts durchgeführt werden. Uns ist es sehr wichtig, dass der Pendlerverkehr in der Hauptverkehrszeit möglichst störungsfrei rollen kann. Kommt es zu Sperrungen, wird der öffentliche Nahverkehr sichergestellt – beispielsweise durch Schienenersatzverkehre (SEV).
Die Bauabläufe (z.B. Arbeiten an Brücken) werden von uns mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Arbeiten finden hauptsächlich am Tag statt. Hierbei kommt es punktuell zu lauten Phasen. Nur in Ausnahmen wird an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts gearbeitet. Darüber informieren wir rechtzeitig vorab.
Dies sind planerisch, rechtlich und, was die Genehmigung angeht, zwei voneinander getrennte Projekte.
Die S4 ist ein Nahverkehrsprojekt. Es soll zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs und zur Verbesserung der regionalen Verkehre führen.
Die Feste Fehmarnbeltquerung hat u.a. die Halbierung der Fahrtzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen zum Ziel. Von knapp 5 Stunden auf 2:30 Stunden. Beide Projekte sind im Bundesverkehrswegeplan in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ aufgeführt.
Nur die Bahnsteige der Station „Kupfermühle“ müssen den speziellen Anforderungen der Interoperabilität (Zusammenarbeit von technischen Systemen) angepasst werden. Die betrifft unter anderem die Höhe der Bahnsteige im Sinne der Barrierefreiheit. Die Bahnsteige der Station Kupfermühle liegen direkt an Gleisen des „Transeuropäischen Netzes“ (TEN). Die weiteren Stationen liegen an separaten S-Bahn-Gleisen. Diese errichten wir nach nationalem Regelwerk barrierefrei.
Finanzierung
Die Kosten betragen 1,439 Milliarden Euro* ¹. Die Rahmenvereinbarung zur Finanzierung wurde am 29. November 2019 unterschrieben.
* ¹ 1,846 Milliarden Euro nominalisiert (inkl. aller Risiken).
Die S4 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg. Mit der Planung und Durchführung wurde die DB InfraGO AG beauftragt.
Finanzierung: Am 29. November 2019 wurde die Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von Hamburgs Erstem Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bahn-Chef Dr. Richard Lutz unterschrieben. Damit steht fest, dass sich auch der Bund an den Kosten beteiligt. Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Finanzierung“.
Ja. Aufgrund der hohen Bedeutung der Strecke Hamburg–Lübeck für die gesamteuropäische Verkehrsplanung fördert die Europäische Union die Planung. Zwischen 2015 und 2023 passiert dies im Rahmen von mehreren Förderanträgen, die je 50 Prozent aller Planungskosten umfassen.
Mensch und Umwelt
Es gibt auch bei der S4 Befürworter:innen und Gegner:innen. Der Nutzen für den Nahverkehr wird von einer breiten Öffentlichkeit erkannt.
Die Deutsche Bahn setzt im Kontakt zu den Anlieger:innen immer auf Dialog. Das Team der S4 ist präsent und ansprechbar – ob bei Bürger:innensprechstunden oder vor Ort mit dem Infomobil. Wir veranstalten Informationsabende, sind bei Messen und halten Fachvorträge. Das Team der S4 legt die Planungen transparent dar, steht für Rückfragen und Diskussionen zur Verfügung.
Wir informieren über geplante Veranstaltungen auf unserer Seite „Dialog“.
Weitere spannende Einblicke gibt es unter „Aktuelle Meldungen“ sowie im „Projekttagebuch“. Über die Mailadresse S4 (at) deutschebahn.com und unser Bürgertelefon 040/3918-2161 ist das S4-Projektteam auch persönlich zu erreichen.
Eine weitere Informationsquelle ist der Newsletter, den wir regelmäßig verfassen. Wir senden Ihnen diesen gern zu. Hier geht es zur Anmeldung: Newsletter.
Nach aktuellem Stand werden auf 45 Kilometern Schutzwände errichtet. Diese sind auf unserer Streckenkarte detailliert eingezeichnet. Die Lärmschutzwände nördlich und südlich der Strecke werden bis zu 6 Meter hoch. Zwischen den S-Bahn- und Fernverkehrsgleisen wird ebenfalls eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4 Metern errichtet.
Exkurs: Die schalltechnische Untersuchung wurde gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) durchgeführt. In dieser ist gesetzlich geregelt, wie die schalltechnische Berechnung bei wesentlichen Änderungen an Bahnanlagen durchgeführt werden muss. Die Immissionsgrenzwerte je nach Gebietsnutzung sind dort auch festgelegt.
In diesem Zusammenhang wird auch der Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes beachtet. In der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des sogenannten „aktiven Schallschutzes“ (z. B. unterschiedlich hohe Lärmschutzwände, oder das besonders überwachte Gleis) miteinander verglichen.
Ergebnis: Der nachhaltigste aktive Schallschutz wird durch die teils 6 Meter hohen Schallschutzwände und die in Abschnitten 4 Meter hohe Mittelschallschutzwand sichergestellt. Können damit nicht alle gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden, haben Anwohner einen Anspruch auf sogenannten „passiven Schallschutz“.
Hierbei ist zu beachten, dass nur Räume, die per Gesetz als schützenswert angesehen werden, einen Anspruch auf passiven Schutz haben. Diese Ansprüche werden im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Eine Definition von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen sowie eine grafische Darstellung zur Veränderung der Schallsituation finden sie hier.
Das Wohl der Menschen ist der DB InfraGO AG sehr wichtig. Aus diesem Grund wird schonend gebaut, sodass so wenig Lärm wie nur möglich entsteht.
Während der Bauarbeiten kommen geräuscharme Bauverfahren und -maschinen nach aktuellem Stand der Technik zum Einsatz, um den Baulärm so gering wie möglich zu halten. Zudem gibt es einen Baulärmverantwortlichen, der sich speziell mit dem Thema Lärm auf der Baustelle befasst. Er fungiert als fester Ansprechpartner vor Ort.
Regelmäßig informieren wir auf der Seite „Aktuelle Meldungen“ zum Baufortschritt und möglichen lärmintensiveren Arbeiten.
Auch hier agieren wir sensibel und verantwortungsbewusst. Ein umfangreiches Umweltgutachten war Bestandteil der Vorentwurfsplanung. Die Ergebnisse flossen früh in die Planung ein. In zahlreichen Gutachten wurden die Wirkungen auf die Umwelt untersucht, wie zur Umweltverträglichkeit, zu Eingriffen in Natur und Landschaft, zu geschützten Arten, Grundwasser, Baulärm, Betriebslärm, Verschattung und zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Wir versuchen die Beeinträchtigungen von Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Stadtbild und der menschlichen Gesundheit sowohl beim Bau, als auch beim Betrieb so gering wie möglich zu halten.
Hierzu steht das Projektteam im Austausch mit den Naturschutzverbänden- und Vereinen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Natur“.
Ja. Es ist leider unvermeidlich, dass Bäume, die im Bereich temporärer Arbeiten (u. a. Einrichtung der Baustelle oder Baustraßen) oder im Bereich dauerhafter Inanspruchnahmen (u. a. neue Gleise, Schutzwände) stehen, gefällt werden müssen.
In der Planung wurde der Eingriff in die Flora gemäß des Vermeidungsgebots (Bundesnaturschutzgesetz) auf das Minimum reduziert.
Exkurs: Sie können dem „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ entnehmen, an welchen Stellen Bäume, Hecken, etc. zurückgeschnitten, beziehungsweise gefällt werden müssen.
Der Eingriff und die daraus resultierende Bilanz sowie Maßnahmen zum Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dokumentiert und festgehalten. Wir stellen auch sicher, dass die umweltfachliche Überwachung der Arbeiten ausgeführt wird. Diese soll den Eingriff überwachen und sicherstellen, dass die Ausgleichsmaßnahmen rechtmäßig umgesetzt werden.
Die Bahn ist sowohl im Personenverkehr als auch für den Transport von Gütern eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Und: Im Zuge von Baumaßnahmen werden Sicherheitsvorkehrungen auf den Prüfstand gestellt und optimiert.
Für Transporte von Gütern auf der Schiene spricht:
- Die Bahn ist ein spurgebundenes Verkehrsmittel.
- Technische Sicherheits-Einrichtungen gewährleisten, dass die Bahn in festen Abständen fahren kann. Im Gegensatz dazu lassen sich Pkw im Sichtabstand steuern.
- Mensch und Technik bilden ein System, in dem menschliches Fehlverhalten mit Hilfe der Technik weitgehend korrigiert werden kann.