Schritt für Schritt zur neuen S4

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungs­verfahren. Im Rahmen des Verfahrens wird zwischen den öffentlichen und privaten Interessen abgewogen. Zudem stellt das PFV sicher, dass bei einem geplanten Bauvorhaben alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Planfeststellung ist im Bereich der Schieneninfrastruktur dann nötig, wenn es sich um einen Neubau oder um eine wesentliche Änderung (wie beispielsweise um den Bau eines zusätzlichen Gleises) handelt. 

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Wichtige Fragen

Große Infrastrukturvorhaben betreffen viele Menschen und Interessensgruppen. Allein durch Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen benötigt ein Planfeststellungsverfahren, das einen rechtssicheren Beschluss zum Ziel hat, relativ viel Zeit. Wird zudem der Klageweg beschritten, verzögert sich das Verfahren nochmals – selbst wenn die Klagen abgewiesen werden. 

Der Projektraum wird in Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die sich nach den Grenzen der betroffenen Kommunen bzw. Verwaltungseinheiten richten. Diese Abschnittsbildung ist deshalb sinnvoll, weil so die jeweils zuständigen Verhandlungspartner – beispielsweise die betroffenen Stadtteile und Gemeinden – umfassend und vollständig beteiligt werden können.  

Die PFAs befinden sich aufgrund ihrer verschiedenen baulichen und/oder umweltrechtlichen Gegebenheiten teilweise in unterschiedlichen Planungsstadien. Während in einem noch geplant wird, kann im anderen schon gebaut werden. 

Schritt für Schritt zum Planfeststellungsbeschluss

So geht es nach dem Planfest­stellungsbeschluss weiter

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der entsprechende Beschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt. Nicht in allen Fällen ist aber der Planfeststellungsbeschluss gleichbedeutend damit, dass mit dem Bau begonnen werden kann. Was nach der formalen Feststellung des Plans noch kommen kann, zeigt die folgende Grafik.  

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Wenn der in Schritt 6 genannte Antrag nicht gestellt wird, darf die DB InfraGO AG bis zur Entscheidung über die Klage weiter bauen („Bauen trotz Klage“). Wird die Klage abgewiesen, wird der Beschluss bestandskräftig.  

Stellen Kläger:innen den im Schritt 6 genannten Antrag, auch Eilantrag genannt, entscheidet im nächsten Schritt ein Gericht darüber. Die DB InfraGO AG darf erst dann anfangen zu bauen, wenn alle Eilanträge abgelehnt wurden oder die Baumaßnahmen diesem nicht zuwider­laufen. Wird einem Eilantrag stattgegeben, führt dies zum Baustopp. Wenn der Eilantrag abgelehnt wird, darf gebaut werden. 

Weiterführende Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie in dieser Broschüre.

23.04.2024Baustellenkamera am Abschnitt 1