Naturschutz bei der S4
Um die Natur zu schützen, werden im Projekt S4 verschiedene Maßnahmen ergriffen. Diese Schutzmaßnahmen werden auch Vermeidungsmaßnahmen genannt und sorgen dafür, dass vor allem die vorhandene Flora und Fauna während des Baus nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird. Aufgrund von Wechselwirkungen der verschiedenen Umweltgüter können sie Synergieeffekte aufweisen, das heißt: Eine Maßnahme kann sich positiv auf mehrere Umweltgüter auswirken.
Die hier aufgezeigten Vermeidungsmaßnahmen wurden bereits bei der bautechnischen Planung berücksichtigt. Sie werden im gesamten Projekt angewandt und umgesetzt. Die umweltfachliche Bauüberwachung der S4 prüft dies begleitend. Sie legt auch fest, wie eine fachgerechte, zweckmäßige und umweltverträgliche Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen aussieht.
Quartiere kontrollieren
Potenzielle Orte für Winterquartiere (z.B. Baumhöhlen) werden kontrolliert und bei Verlust Ersatzquartiere geschaffen.
Baufelder artgerecht freimachen
Gehölzfällungen finden nur im Zeitraum von Oktober bis Februar statt, außerhalb der Brut- und Vegetationszeit.
Fledermaus-Flugrouten respektieren
Die Strukturen der Baustelle passen sich an Flugrouten von Fledermäusen an, oder die Beleuchtung des Baufelds wird entsprechend geändert.
Amphibien schützen
Rund um das Baufeld wird kontrolliert, ob dort Amphibien leben. Diese erhalten dann beispielsweise Schutzzäune, damit sie nicht auf die Baustelle laufen.
Gefährdete Pflanzenarten erhalten
Wenn Rote Liste-Arten in einem Bereich wahrscheinlich sind, wird gezielt auf gefährdete Pflanzenarten hin untersucht und die Population erhalten.
Wertvolle Biotopstrukturen schützen
Die Vegetation erhält Schutzzäune, Bäume einen Stammschutz und die Vitalität der Bäume wird über die gesamte Bauphase überwacht.
Kleintierdurchlässe schaffen
Lärmschutzwände erhalten etwa alle zehn Meter Durchlässe für Kleintiere. Der genetische Austausch zwischen den Populationen auf beiden Seiten der Trasse bleibt so erhalten.
Der Kammmolch
Im PFA 2 lebt der Kammmolch, die größte heimische Molchart. Er gehört zu den streng geschützten Tierarten. Während der Bauarbeiten an der S4 wird sein Lebensraum berührt. Um den Einfluss auf die Tiere gering zu halten, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die wir Ihnen hier vorstellen.
Bodenschutz rekultivieren
Bei Bauarbeiten wird der Oberboden fachgerecht abgetragen und zwischengelagert. Das Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand der Böden weitestgehend wiederherzustellen. Dies beinhaltet das Bodenprofil, die Geländeverhältnisse, den Wasserhaushalt sowie die Nutzung. Erdboden soll grundsätzlich nutzbar und funktionsfähig sein, also auch in der Lage, zu infiltrieren und Wasser zu speichern.
Auf befestigten Flächen betanken
Ausschließlich auf dafür vorgesehenen befestigten Flächen ist es erlaubt, Baufahrzeuge zu säubern, zu betanken und zu warten. Damit ist sichergestellt, dass Böden und Grundwasser nicht durch Schmier- und Betriebsstoffe verunreinigt werden. Die Lösung: Waschplätze mit Ölabscheider, Werkstätten oder Betriebshöfe etc.
Gehölze wässern
Wenn länger als drei Wochen baubedingte Maßnahmen der Wasserhaltung stattfinden, müssen Bäume richtlinienkonform bewässert werden – sofern sie sich innerhalb des Absenktrichters bzw. in unmittelbarer Nähe zu den Wasserhaltungsmaßnahmen befinden.
Staub vermindern
Bereiche, die viel Staub entwickeln, werden befeuchtet oder abgedeckt. Auch Reifenwaschanlagen können installiert werden. Es kommen zudem nur Maschinen und Fahrzeuge zum Einsatz, die mit einem Partikelminderungssystem ausgestattet sind oder eine grüne Plakette tragen.
Sichtachsen bei Lärmschutzwänden aufrechterhalten
Lärmschutzwände sind wichtig und sinnvoll, doch sie können auch einschränken. Gerade wenn die Wände eine gewisse Höhe überschreiten, kann das Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Sichtachsen zu bedeutenden Bauwerken, ortsbildprägenden Gebäuden oder landschaftsprägenden Elementen können zerschnitten werden. Durch den Einsatz gestalterischer Elemente an der Lärmschutzwand kann Abhilfe geschaffen werden.
Gehölzstrukturen schützen
Einige Baumaßnahmen erfordern, dass nach vorheriger Genehmigung Bäume gefällt werden. Dies betrifft im ersten Bauabschnitt beispielsweise das Wandsbeker Gehölz. Als Ausgleich werden dort nach Abschluss der Arbeiten auf rund 1.800 Quadratmetern neue Bäume und Sträucher gepflanzt. Zudem erhielt die Grundschule Marienthal einen Teil der gefällten Bäume und konnte damit den schuleigenen Spielplatz „Wildes Land“ weiter ausstatten.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Schutz der Natur ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Beim Bau von Infrastrukturprojekten geben das Bundesnaturschutzgesetz, der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes und weitere Gesetze den gesetzlichen Rahmen vor. Die oben genannten Maßnahmen wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie untersucht. Zudem sind sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Grundlage für die vorbereitenden Planungen. Darin ermitteln, analysieren und bewerten unabhängige Gutachter:innen frühzeitig und umfassend, wie sich ein Bauvorhaben auf Menschen, Tiere, Umwelt und Natur auswirkt. Ein wesentlicher Verfahrensschritt im Rahmen der UVP ist das sogenannte Scoping. Im Scoping-Termin werden den Behörden und Naturschutzverbänden, die am Verfahren beteiligt sind, die geplanten Maßnahmen vorgestellt und gemeinsam erörtert. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Hinweise und Forderungen einzubringen.
Auf Basis der UVP erarbeitet die Deutsche Bahn den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Dieser wird mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt. Ziel ist, Natur und Landschaft bestmöglich zu schützen. Zudem werden die unvermeidlichen Eingriffe durch Ausgleichsmaßnahmen mit zumindest gleichwertigen ökologischen Funktionen kompensiert.
Mehr zum Thema „Bahn und Naturschutz“.